Wir haben hier interessante Links hinterlegt, die zu den Themen
informieren.
Unser Tipp:
Scheuen Sie sich nicht, sich von den zuständigen Stellen persönlich beraten zu lassen. Erste Anlaufstelle vor Ort sind die Gemeinde- und Stadtverwaltungen. In den jeweiligen Sozialabteilungen erhalten Sie z. B. erforderliche Antragsformu-lare zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder Auskunft über Beratungstermine zur Rentenversicherung. Außerdem bietet die Deutsche Rentenversicherung direkt Beratung an.
Unser Ansprechpartner freut sich über Ihre Fragen.
Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg bietet Informationen für schwerbehinderte Menschen in dieser PDF-Broschüre wird in leicht verständlicher Form auf die verschiedenen Renten-Arten im Zusammenhang einer Schwerbehinderung informiert.
Deutsche Rentenversicherung - Rentenberechnung
Wo erhalte ich einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung? Welches Versorgungsamt ist für mich zuständig? Diese Fragen werden immer wieder gestellt. Diese Links verweisen auf die entsprechenden Ämter in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und alle anderen Bundesländer:
Feststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht Berlin
Antrag auf Feststellung einer Behinderung Brandenburg
Hier finden Sie Ihr zuständiges Versorgungsamt
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
Gesundheitliche Voraussetzungen für Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Diese beiden Verbände vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderung:
SoVD Sozialverband Deutschland
Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
(BAG SELBSTHILFE) BAG Selbsthilfe